Wann gilt der Nullsteuersatz?
Für bestimmte Photovoltaikanlagen, wesentliche Komponenten und Speicher kann nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % gelten.
Das muss grundsätzlich erfüllt sein
Der Nullsteuersatz hängt von der Betreiber-, Anlagen- und Gebäudesituation ab – nicht allein davon, ob privat oder gewerblich gekauft wird.
Betreibereigenschaft
Du kaufst die Solarmodule, wesentlichen Komponenten oder den Speicher als Betreiber der Photovoltaikanlage und nicht zum gewerblichen Weiterverkauf.
Begünstigtes Gebäude
Die Anlage wird auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnung oder eines begünstigten öffentlichen beziehungsweise gemeinnützigen Gebäudes installiert.
30-kW-(peak)-Regel
Bis einschließlich 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister greift eine gesetzliche Vereinfachungsregelung für die Gebäudevoraussetzung.
Voraussetzungen einfach bestätigen
Wir benötigen deine Erklärung, dass du Betreiber der Anlage bist und die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz erfüllt werden.
- Formular herunterladen und vollständig ausfüllen.
- Nach der Bestellung per E-Mail senden an [email protected].
- Das Formular wird außerdem zusammen mit unserer Auftragsbestätigung bereitgestellt.
Wichtig: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt der reguläre Umsatzsteuersatz. Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Im Zweifel wende dich bitte an eine steuerberatende Person.
Unsicher vor der Bestellung?
Wir erklären dir gern, welche Angaben wir für die Auftragsbearbeitung benötigen.
